Rezeptabrechnung



RICHTIG ABRECHNEN


Mit unseren Produkten gehen Sie auf Nummer sicher. Gekennzeichnete Produkte können in vielen Bundesländern als erstattungsfähiger Sprechstundenbedarf abgerechnet werden.

Ärzte und Versicherungen profitieren gleichermaßen, denn die gekennzeichneten Produkte bieten wir häufig unter den festgelegten Vertragspreisen an.

Eine reibungslose Abrechnung kann dann gewährleistet werden, wenn die dazugehörigen Rezepte optimal ausgefüllt werden. Hier finden Sie die Informationen die bares Geld wert sind:

Rezept Bayern:

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Rezepte anderer Bundesländer:

Rezept Abrechnung andere Bundesländer