Anzahl | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
Bis 1 |
201,11 €*
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8,04 €* / 1 Stück |
Bis 4 |
189,21 €*
201,11 €*
(5.92% gespart)
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7,57 €* / 1 Stück |
Ab 5 |
177,31 €*
207,06 €*
(14.37% gespart)
|
7,09 €* / 1 Stück |
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Produktnummer (REF):
98212
Produktinformationen "Roche SARS-CoV-2 Rapid Antigentest Nasal Professional"
Schnelles Ergebnis (15-30 Minuten) – kein Folgetermin zur Besprechung der Testergebnisse erforderlich.
Anwender Medizinisches Fachpersonal oder selbstständige Probenentnahme unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal
Wer kann Antigen-Schnelltests anwenden?
- Einfache Handhabung , keine zusätzlichen Materialien notwendig
- Testmöglichkeit dort, wo keine Labortests zur Verfügung stehen
Testverfahren: Abstrich vorderer Nasenbereich (Nasenhaupthöhle)
BfArM gelistet, abrechnungsfähig
zur Paul-Ehrlich Institut Liste
Testtyp Qualitativ
Instrument Gerätefrei
Probenmaterial Nasal Ziel-Antigen Nucleocapsid (N)
PAblesezeit 15 – 30 Minuten
Spezifität Entnahme durch Fachpersonal: 98,6%
Selbstständige Entnahme: 99,2%
Sensitivität Ct ≤ 30 Entnahme durch Fachpersonal 90,6%
Selbstständige Entnahme: 84,4%
Lagertemperatur 2 – 30 °C
Probenmaterial Nasal Ziel-Antigen Nucleocapsid (N)
PAblesezeit 15 – 30 Minuten
Spezifität Entnahme durch Fachpersonal: 98,6%
Selbstständige Entnahme: 99,2%
Sensitivität Ct ≤ 30 Entnahme durch Fachpersonal 90,6%
Selbstständige Entnahme: 84,4%
Lagertemperatur 2 – 30 °C
Bezug Pharmazeutischer Großhandel, Medizinischer Fachhandel, Laborfachhandel
Packungsgröße 25 Tests inkl. aller Verbrauchsmaterialien und QualitätskontrollenAnwender Medizinisches Fachpersonal oder selbstständige Probenentnahme unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass dieser Test kein Laientest ist und nur von Fachpersonal angewendet werden darf. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arzt und lassen Sie sich von diesem in die Anwendung einweisen und schriftlich bestätigen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest/faq-schnelltests.html#c20764
Quelle Bundesgesundheitsministerium: 25.03.2021
Antigen-Tests zur professionellen Anwendung, die Gegenstand des Anspruchs nach §1 Satz 1 Coronavirus-Testverordnung (TestV) sind („Schnelltests“).
Wer kann Antigen-Schnelltests anwenden?
Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden. Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem infiziertes Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.
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